Die Überprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte, Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand in einem Unternehmen und für Vermieter ist Pflicht.
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.“ DGUV Vorschrift 3
1. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft
2. Prüfung in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Unsere Prüfgeräte: zertifizierte Installationstester von Fluke, Beha, Testo etc.
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